Die Zeitarbeitsbranche steht vor wichtigen Änderungen: Ab dem 1. November 2024 gelten neue Mindestlöhne für Zeitarbeitnehmer. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die entsprechende Verordnung nun offiziell im Bundesgesetzblatt verkündet. Wir fassen die wichtigsten Punkte für Sie zusammen.
Die neuen Mindestlöhne im Detail
Die neue Regelung sieht eine zweistufige Erhöhung der Mindestlöhne vor:
- Phase 1: Vom 1. November 2024 bis 28. Februar 2025 gilt ein Mindeststundenentgelt von 14,00 Euro
- Phase 2: Vom 1. März 2025 bis 30. September 2025 steigt der Mindestlohn auf 14,53 Euro
Hintergrund der Neuregelung
Die neue Lohnuntergrenze basiert auf einer Einigung zwischen dem GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister) und den DGB-Gewerkschaften vom März 2024. Die vereinbarten Mindestlöhne orientieren sich an den Stundenentgelten der Entgeltgruppe 1 der Tarifverträge BAP und IGZ.
Wichtige Regelungen zur Auszahlung
Arbeitgeber müssen das Mindeststundenentgelt spätestens am 15. Bankarbeitstag des Folgemonats auszahlen. Eine Ausnahme gilt bei Überstunden: Wenn eine tarifvertragliche Regelung zur Arbeitszeitflexibilisierung mit Arbeitszeitkonto besteht, kann von dieser Fälligkeitsregelung abgewichen werden.
Internationale Geltung
Besonders wichtig: Die neue Lohnuntergrenze gilt nicht nur für deutsche Unternehmen. Auch ausländische Zeitarbeitsunternehmen, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden, müssen sich an diese Mindestlöhne halten. Dies stellt faire Wettbewerbsbedingungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt sicher.
Geltungsdauer
Die Verordnung, offiziell als „Sechste Verordnung über eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung“ bezeichnet, gilt für einen begrenzten Zeitraum:
- Beginn: 1. November 2024
- Ende: 30. September 2025
Fazit
Die neue Lohnuntergrenze stellt einen wichtigen Schritt zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen in der Zeitarbeitsbranche dar. Durch die zweistufige Erhöhung wird den wirtschaftlichen Entwicklungen Rechnung getragen, während gleichzeitig die Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigt werden.