GVP Tarifvertrag

Bei job-maker stehen faire Arbeitsbedingungen und gerechte Entlohnung an erster Stelle. Als Personaldienstleister wissen wir, dass qualitätsvolle Arbeit nur durch angemessene Bezahlung möglich ist. Unsere Überzeugung: Zufriedene Mitarbeiter treiben den Erfolg eines Unternehmens voran.

GVP Mitglied - Job Maker
BAP-Tarifvertrag

Was ist der GVP-Tarifvertrag?

job-maker ist Mitglied des Gesamtverbandes der Personal­dienstleister e.V. (GVP), vormals bekannt als BAP.

Der GVP-Tarifvertrag regelt die Arbeits­bedingungen und die Entlohnung von Arbeitnehmern in der Arbeitnehmer­überlassung. Er gewährleistet faire Arbeits­bedingungen und eine angemessene Bezahlung für alle Mitarbeiter.

Dieser Tarifvertrag umfasst wichtige Aspekte wie Arbeits­zeit, Urlaub, Lohnhöhe, Zuschläge für Nacht- und Schichtarbeit, Sonder­zahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Kündigungs­fristen. Zudem legt er verbindliche Mindest­löhne fest, die eingehalten werden müssen. Der GVP-Tarifvertrag schützt die Rechte der Arbeitnehmer in der Zeitarbeit und bietet ihnen eine stabile und verlässliche Grundlage für ihre Beschäftigung. Er trägt maßgeblich zur Sicherheit und Fairness in der Branche bei und stellt sicher, dass Arbeitnehmer gerecht behandelt werden.

Fairness und Transparenz in der Entlohnung

Mit der Anwendung des GVP-Tarifvertrags setzen wir hohe Standards in der Mitarbeitervergütung um. Dies sichert nicht nur die Zufriedenheit und Motivation unserer Mitarbeiter, sondern stärkt auch Ihr Unternehmen durch engagierte und leistungsfähige Arbeitskräfte.

Entscheiden Sie sich für job-maker und profitieren Sie von unserem Engagement für faire Arbeitsbedingungen und einer transparenten Entlohnung. Gemeinsam schaffen wir eine Win-Win-Situation für Ihr Unternehmen und unsere Mitarbeiter.

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