Vermittlungsgutschein

Die job-maker Personalvermittlung arbeitet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wir vermitteln geeignete Bewerber auf Grundlage des Vermittlungsgutscheines der Agenturen für Arbeit. Bei dieser Form der Vermittlung entstehen dem Unternehmen sowie dem Arbeitssuchenden keine Kosten.

Einen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein hat wer

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld hat (dazu gehört auch ein ruhender Anspruch) und
     
  • in einer Rahmenfrist von 3 Monaten vor der Beantragung des Vermittlungsgutschein mindestens 8 Wochen arbeitslos war und noch nicht vermittelt ist.
     
  • Wir unterstützen Unternehmen bei der Suche und Auswahl von Fachkräften in Industrie und Handwerk und übernehmen die Personalauswahl und -beurteilung
     
  • Wir arbeiten regional im Gebiet Hessen sowie bundesweit. Nutzen Sie unsere Kontakte zur Wirtschaft.